INITIATIVE TRANSPARENTE ZIVILGESELLSCHAFT
Informationen über Villa Social e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wir bereiten mit der Zusammenfassung der nachstehenden Angaben unseren Beitritt zu dieser Initiative von Transparency International vor.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: Villa Social e.V.
Sitz/Anschrift: Reinsburgstrasse 27, 70127 Stuttgart
Gründungsjahr 2003
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Jugendhilfen nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart - Körperschaften I, (Steuernummer 99018/56131) vom 06.02.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zum Geschäftsbericht 2018 (S. x)
5. Tätigkeitsbericht
zum Geschäftsbericht 2018 (S. x)
6. Personalstruktur
zum Geschäftsbericht 2018 (S. x)
7. Angaben zur Mittelherkunft
zum Geschäftsbericht 2018 (S. x)
8. Angaben zur Mittelverwendung
zum Geschäftsbericht 2018 (S. x)
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
es besteht keine gesellschaftsrechtliche Beziehung zu einer anderen juristischen oder natürlichen Person
der in 2017 in der Schweiz gegründete Verein Villa Social Schweiz verfolgt jedoch die gleichen Ziele und verwendet das gleiche Erscheinungsbild über die Website www.villasocial.ch
zwei Mitglieder von Villa Social e.V. sind auch Mitglieder von Villa Social Schweiz und stellen eine Koordination der Aktivitäten zwischen beiden Vereinen sicher
zu dem geförderten Projeto Crescer besteht ebenfalls keine gesellschaftsrechtliche Beziehung
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Im Geschäftsbericht 2018 sind Angaben zu allen Spenden über 1.000 € namentlich vermerkt.
Von juristischen Personen wurden in 2018 keine Zuwendungen geleistet, die einzeln betrachtet 10% der zweckgebundenen Spenden überschreiten.
Ein Vereinsmitglied gilt als *Grossspender", das es mehr als 10% der Spendeneinhamen gespendet hat
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